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2. Des evangelischen Consistorium.
Termine für die Austellungs-Prüfung der Candidaten des Predigtamts.
Die Anstellungs-Prüfung beim evangelischen Consistorium wird im laufenden
Jahre in folgenden drei Terminen vorgenommen werden:
1) vom 12. bis 15. April,
2) vom 51. Mai bis 5. Junius,
5) vom 14. bis 17. Junius.
Den Candidaten des Predigtamts, welche nach der vorgeschriebenen Ordnung zu
dieser Prüfung zugelassen werden, wird durch die betreffenden Dekanate besonders
erdffnet, an welchem von diesen drei Terminen jeder zu erscheinen hat.
Stuttgart den 19. Februar 1856. Mohl.
5. Des katholischen Kirchenrathe.
Bekanntmachung, die Anstellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchen-Dienste betreffend.
Im Jahr 1856 werden zwei Dienst-Prüsungen der katholischen Geistlichen für
Anstellung auf Kirchenstellen dahier stattsinden, wobei diejenigen erscheinen können,
welche im Jahr 1833 oder früher die Priesterweihe erhielten. Die erfle dieser Prüfungen
wird am 19. April und an den folgenden Tagen gehalten, für die zweite Dienst-
Präfung werden die Tage später bekaunt gemacht werden. Diejenigen Candidaten,
welche zu einer dieser Prüfungen zugelassen zu werden wünschen, haben sich spätestens
bis zum 19. März d. J. bei dem katholischen Kirchenrath schriftlich zu melden, und
jedenfalls noch vor dem 19. April über den Besitz eines Bürger= oder Beisit-Rechts
durch oberamtlich beglaubigte Urkunden auszuweisen. Wer es vorziehr, bei der zweiten
dietzjährigen Prüfung zu erscheinen, hat dieses in seiner Meldung anzugeben. Diejenigen,
welche hierauf nicht durch einen besonderen Erlaß beschieden und für die zweite Prüfung
vorbehalten werden, haben sich am Dienstag den 19. April Morgens 7 Uhr in der
Kanzlei des katholischen Kirchenraths einzusinden. Uebrigens bezieht man sich auf die
im Regierungs-Blatt von 1819 und in den besonderen Erlassen an die Dekanat-Aemter
vom 1. Juli 1820 und 6. August 1822 bekannt gemachten Vorschriften.
Stuttgart den 16. Februar 1836. Für den Vorstand:
Schedler.