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Prof. Dr. Riecke liest allgemeine Chirurgie ton 9—10 Uhr in fuͤnf
wöchentlichen Stunden, besorgt das chirurgisch-geburtshälfliche Clinlcum wie
bisher von 10—11 Uhr, und erbietet sich zu Prioat-Vorlesungen über die Augen-
Operationen und ebenso über die geburtshölflichen Operationen.
Piivatdocent Dr. Frank wird die chir urgische Verbandlehre, mit Uebungen
verbunden, vorzeigen und den Cursum operationum chirurgicarum am Cadaver lesen.
Ferner erbietet er sich zu geburtshülflichen Fantom-Uebungen und zu
Repetitorien in der Chirurgie.
Prof. Dr. H. Autenrieth liest gerichtliche Medicin von 4—5 Uhr.
Zurmedicinischen Examinatorien ist Dr. Majer erbötig.
I. Staatswirthschaft.
Prof. Dr. R. Mohl wied Encyklopädie der Staatswissenschaften
(eallgemeines Staatsrecht, Völkerrecht und Politik) in fünf wöchentlichen Stunden von
7—8 Uhr vortragen.
Derselbe wird in fünf wöchentlichen Stunden von 8—9 Uhr die württem-
bergischen Verwaltungs- Gesehe (mit Ausschluß der Finanz-Gesehe) historisch-
kritisch erläutern. ·
Prof.Dk.Widenmannwird,wennihnnichtdieDauerderStände-Versamm-
lung verhindert, Encyklopaͤdie der Forstwissenschaft in woͤchentlichen fuͤnf
Stunden von 4—5 Uhr, und Forsttaxation in wöchentlichen fünf Stunden von
8—9 Uhr lehren.
Prof. Dr. Poppe wird specielle Technologie fünf Stunden wöchentlich,
von 10—11 Uhr, nach seinem Lehrbuch (Stuttgart und Tübingen, 1819) vortragen.
Derselbe erbietet sich zu einer Vorlesung über die Geschichte der Erfin-
dungen in drei wöchentlichen Stunden.
Prof. Dr. v. Fulda wird Finanzwissen schaft, fünf Stunden wöchentlich,
von 11—12 Uhr, nach seinem Handbuche (Tübingen, 18327) vortragen.
Derselbe erbietet sich auch zu einer Vorlesung, über Handelswissenschaft.
Privatdocent Dr. Schüz wird in drei wöchentlichen Stunden von 9—10 Uhr
National-Oekonomie vortragen.
Derselbe wird in zwei bis drei wöchentlichen Stunden, ebenfalls von 9—10
Uhr, Steuerwissen schaft lehren.