Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Nro. 11. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Mittwoch den 2. März 1836. 
In halt!t. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departemente. Mirvilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „Columbus, ein 
Lese= und Sprachbuch für gehobene Velkolchulen, von Dr. Riecke.“ — Privilegium gegen den Nachdruck 
des Werks: „Die Geschichte des Mittelalters, von Prefesior Dr. Friedrich Kortum.“ — Bekanntma- 
chung, betreffend die Verlegung des Detanate Wildbad nach Neuenbürg. — Bekanurmachung der zu aka- 
demischen Studien für befähigt erklirten Jüng#inge. — Bekanntmachung, betreffend die Feüsetzung des 
für die Zöglinge des Taubstummen= und Blinden-: Insiltuts zu Gmünd zu entrichtenden Kostgelds. — 
Bekanntmachung des Ergebnisses einer Prüfung im Baufache. ’ 
Dienst-Erledigungen. 
  
1 Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
29. v. M. dem Finanz-Assessor Autenrieth dahier die Erlaubniß gnädigst ertheilt, 
den Königlich Preußischen rothen Adler-Orden dritter Classe anzunehmen und zu 
tragen. 
:B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 15. v. M. 
den Cameralverwalter Nagel in Eßlingen, wegen vorgerückten Alrers und Kränklich- 
keir, in den Pensionsstand verseht, sodann
	        
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