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Die vorbenannten Referendaͤre haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts-
höfen unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den letzteren wird die
gewöhnliche Anzeige von der Statt gehabten Beeidigung gewärtigt.
Stuttgart den 51. December 1830.
Maucler.
4) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Dünger in Sruttgart seinen Wohnsit nach Gmünd
verlegt hat, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stutegart den 31. December 1850.
Maucler.
B) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift des Geometers Kriegstotter von Mergentheim: „Theore-
nisch-practische Anleitung zur schriftlichen Geschäftsführung für das bürgerliche und Gewerbe-Leben.“
Vermöge bochster Entschließung vom 29. d. M. haben Seine Königliche Mai-
jestät dem Geometer J. C. Kriegstörter von Mergentheim gegen den Nachdruck
der von ihm verfaßten Schrift, betitelt: „Theoretisch-practische Anleitung zur schrift-
lichen Geschäftsführung für das bürgerliche und Gewerbe-Leben“ ein Privilegium für
das Königreich Württemberg auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst
geruhr; welches unter Hinweisung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815, Pri-
oilegien gegen den Bücher-Nachdruck betrefsend, zur Nachachtung hiemit bekanmt ge-
macht wird. «
Stuttgart den 31. December 1830.
Der Amtsverweser:
Mohl.