Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz--Departements. 
1. Des ehegerichtlichen Senats des K. Ober-Tribunals. 
Bekanntmachung, betreffend den Gerichrsstand von Militärpersonen in Ehesachen. 
Da nach einer von der K. Feldprobstei gemachten Anzeige der Fall in neueren 
Zeiten öfters vorgekommen ist, daß gemeinschaftliche Oberamtsgerichte über Gesuche 
beurlaubter Soldaten um Dispensation von Chehindernissen erkannt, die geseßlichen 
Sporteln angeseßzt und solche zum Einzug gebracht habenz so sieht man sich veranlaßt, 
die gemeinschaftlichen Oberamts-, so wie die gemeinschaftlichen Untergerichte auf die 
bestehende Verordnung, wornach alle Militärpersonen in Ehe-Dispensationsfüällen, so 
wie überhaupt in Ehesachen unter der K. Feldprobstei und beziehungsweise unter dem 
ehegerichtlichen Senate des K. Ober-Tribunals stehen, hiemit zur Nachachtung aufmerk 
sam zu machen. 
Stuttgart den 5. April 1836. Georgii. 
2. Des Strafanstalten-Collegium. 
Verfügung, betreffend die Mittheilung der. Deimatbe, und Miltiärderhältuist. der Strasgefangenen an 
die Strafanstalt g 
Da nach erhaltener Auzeige von den meisten Bezirksgerichten die Verfügungen 
vom 10. September 1850 (Reg.-Bl. S. 401) und vom 1. März 1835 (Reg. Bl. 
S. 112) in Betreff der Mittheilung der Heimathse#rhältnisse der in die Strafanstalten 
eingelieferten Strafgefangenen sogleich bei ihrer Einlieserung an die Verwaltungen 
jener Anstalten nicht genau beobachtet, ünd dadurch mancherlei Nachtheile bei Wieder“ 
Entlassung solcher Sträflinge herbeigeführt werden; se ergeht an sämtliche Vezirks“ 
Gerichte die dringende Aufforderung zu pünktlicher Einhaltung jener Verfügungen, in 
Folge deren namentlich nie zu umterlassen ist, in vben Einlieferungsscheinen · es zu be 
merken, wenn die eingelieferten Straͤflinge noch im Militaͤrberbande stehen, und- 
erstandener Strafe an den K. Ober · Reliuiirungskaih abzugeben sind 
Stuttgart den 25. April 13385. Waͤchter. 
 
	        
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