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#) Thierkunde: Kenntniß der Hauptorgane und Systeme des Thierkörpers;
Eintheilung des Thierreichs in Classen, Ordnungen und Familien;
6) Geschichte: allgemeine Kenntniß der alten, mittlern und neuern, speciellere
der deutschen und württembergischen Geschichte;
7) Geographie: gründliche Kenntniß in Hauptlehren der mathematischen und
Pphysischen Geographie; das Allgemeinere von der Länderkunde und Statistik
der außereüropüischen Erdtheile, aufsteigend specieller von Europa, Deutschland
und Württemberg;
8) Freihandzeichnen, mit besonderer Richtung auf technische Gegenstände;
9) Gesang.
B. h) An diejenigen aber, welche die Befähigung für Oberrealklassen
bezwecken, werden nicht allein dieselben Anforderungen wie an die
Reallehrer (B. ), nur zum Theil in der durch die größere Reife
14—16 jähriger Schüler bedingten wissenschaftlichern Auffassung und Begrün=
dung gemacht, sondern von ihnen auch in der Mathematik, Naturlehre
und Naturgeschichte ein größerer Umfang posttiver Kenntnisse, namentlich
bei der Mathematik noch sphärische Trigonometrie, Kegelschnitte,
analptische Geometrie, die Anfangsgründe der höheren
Analysis und praktische Geometrie in weiterer Stufe, so wie
Bekanntschaft mit den Fächern der allgemeinen Chemie und der Techno-
logie, erfordert, wobei jedoch durch tüchtige Leistungen und tieferes Ein-
gehen in einzelnen der angeführren Fächer die Anforderungen in Bezlehung
auf andere Fächer bis auf einen gewissen Grad sich ermäßigen.
Hiebei wird noch bemerkt, daß denjenigen, welche, sey es in den bisher bezeichne-
ten Fächern mehr zu leisten, oder in einem und dem andern weitern Fache sich prüfen
in lassen im Srande seyn sollten, auf Verlangen Gelegenheit dazu wird gegeben
werden.
Stuttgart den 30. Juli 1856.
Flatt.