Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

385 
Nro. 42. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
Montag den 5. September 1836. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Revidirte allgemeine Gewerbe-Ordnung. 
a—-- 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Revidirte allgemeine Gewerbe-Ordnung. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Wir haben die Gewerbe-Ordnung vom 22. April 1828, unter Benüßung der seit 
ihrer Einführung gemachten Erfahrungen, einer Prüfung unterworfen und in deren 
Folge einzelne Abänderungen und Ergänzungen dieses Gesehes beschlossen. 
Nach Anbbrung Unseres Geheimenraths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Staͤnde zu den bemerkten Abaͤnderungen und Zusaͤtzen verordnen und verfuͤgen 
Wir daher, daß die nachstehenden Bestimmungen vom unten gesetzten Tag an, statt 
der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 22. April 1828, als revidirte Gewerbe-Ordnung 
in Wirksamkeit treten:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.