Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

427 
Art. 140. 
Haufirhandel mit Gegenständen des freien Verkehrs- 
Der Hausirhandel mir denjenigen Gegenständen, deren Verfertigung und Verkauf. 
weder durch Zunftgesehe beschränkt, noch an eine besondere Bewilligung der Landes- 
Polizeistelle geknüpft ist, unterliegt nur den allgemeinen Vorschristen der Gewerbe- 
Ordnung und den für die herumziehenden Gewerbsleute überhaupt bestehenden Gesetzen 
und Verordnungen. 
Siebenter Abschnitt. 
Von Erfindungen und Patenten. 
Art. 141. 
Erfindungs= und Einführungs= Patente. 
Für die Erfindung eines neuen Fabrikats, eines neuen Fabrikationsmittels oder 
einer neuen Fabrikationsmethode, deßgleichen für die erste Einführung einer solchen 
Ersindung, wenn und so lange dieselbe im Ausland nur unter Patentschutz in Aus- 
übung gesett ist, können von der Regierung Patenke verwilligt werden. 
Art. 142. 
Wirkung derselben. 
In das durch ein Erfindungs= oder Einführungs-Patent ertheilte Ausschlußrecht 
darf während der Dauer desselben von einem Dritten nicht eingegriffen werden. 
Art. 143. 
Form der Patentwerbung. 
Wer ein Erfindungs- oder Einfuͤhrungs-Patent nachsucht, hat die Bewerbungs- 
ingabe dem Bezirksamt seines inlaͤndischen Wohnsitzes oder des fuͤr den betreffenden 
ewerbsbetrieb gewaͤhlten Niederlassungsorts zu uͤbergeben, dieser Eingabe eine er- 
schoͤpfende und getreue Beschreibung des Gegenstandes, fuͤr welchen er das Patent sucht, 
mit den zur Verdeutlichung erforderlichen Zeichnungen, Modellen oder Mustern beizu- 
ügen, und in der Beschreibung diejenigen Mittel und Eigenschaften besonders auszu- 
eben, in welchen das Unterscheidende des Gegenstandes seines Gesuchs von bereits 
Geübtem oder Eingeführtem sich darstellt. Die Beschreibung kann verssegelt beigeschlos- 
sen, und darf in diesem Falle von dem Bezirksamt nicht geoͤffnet werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.