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Auflage der „Stunden der Andacht“, auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst er-
theilt haben; so wird solches unter Hinweisung auf die Verordnung vom 25. Februar
1815, in Betreff der Privilegien gegen den Büchernachdruck, zur Nachachtung andurch
öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 29. August 1856. Schlayer.
2. Des evangelischen Consistorium.
Bekanntmachung, die Prüfung der evangelischen Schulgehülfen betreffend.
Da man die sogenannte Martiniprüfung der evangelischen Schulgehülfen heuer
früher zu halten beabsichtigt, so haben alle diejenigen, welche dieselbe zu erstehen wuͤn-
schen, längstens vor dem 20. September ihre Bittschriften um Zulassung nach der vor-
geschriebenen Form bei dem edangelischen Consistorium einzureichen. Die Dekane haben
hievon ihre Untergebenen sogleich in Kenntniß zu setzen.
Stuttgart den 50. August 1836. Mohl.
C) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
Bekanntmachung des Prüsungstermins für die Bewerber um Aufnahme in die Offziers-Bildungs-
Anstalt zu Ludwigsburg.
Diejenigen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um die Aufnahme in die
K. Offiziers-Bildungsanstalt zu Ludwigsburg bewerben wollen, haben sich
ç Montag den 19. September, Vormittags 8 Uhr,
in der Adjutantur des K. Kriegs-Ministerium persönlich einzufinden.
Indem hinsichtlich der Urkunden, welche vierzehn Tage vor jenem Termine an das
Kriegs-Ministerium einzusenden sind, auf die Bekanntmachung verwiesen wird, welche
sich im Regierungsblatt Nr. 16 vom 13. April 1835 befindet, wird zugleich bemerkt,
daß beabsichtigt wird, in diesem Jahre zwei Classen zugleich, naͤmlich eine dritte und
eine vierte, aufzunehmen. Die Vewerber um Aufnahme in die dritte Classe muͤssen