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sondern Verdienste durch unentgeltliche Behandlung armer
Kranker, Wirken für Errichtung oder Verbesserung lokaler oder
distriktiver Krankenanstalten, vorzüglichen Eifer im Sanitäts-
Dienst überhaupt r2c. 2c., und endlich das Streben für
wissenschaftliche Fortbildung genau angegeben und ge-
würdiget werden.
Da rücksichtlich dieser Momente nicht selten Aenderungen
sich ergeben, bevor eine Revision der Qualifikationslisten ein-
tritt, so erscheint es als zweckmäßig, die praktischen Aerzte da-
hin anzuweisen, daß sie ihre Anstellungs-Gesuche stets an ihre
vorgesetzten Distriktspolizeibehörden übergeben, letztere aber zu
beauftragen, daß sie ohne allen Verzug hinsichtlich aller vor-
bemerkten Momente den Gesuchen selbst eine kurze aber erschö-
pfende Aeußerung beifügen und dieselben hiernach unter Couvert
an die k. Regierung einbefördern.
Bei der Vorlage der hienach jedesmal durch das pflicht-
mäßige Gutachten der Distriktspolizeibehörden belegten Gesuche,
werden sodann die Kreisregierungen auch diejenigen Erfahrun-
gen in Betracht zu ziehen nicht unterlassen, welche ihnen etwa
auf andere verlässige Weise über die Gesuchsteller zukommen,
und dadurch das unterzeichnete Staatsministerium in den Stand
setzen, stets die würdigsten Bewerber zur Anstellung in Ver-
schlag zu bringen. Da auf Grund solcher Vorlagen bei dem
unterzeichneten Staatsministerium eine Vormerkungsliste geführt
wird, so ist es unnöthig, daß die praktischen Aerzte allgemeine
Anstellungsgesuche wiederholen.
Das k. Regierungs-Präsidium wird nun in den angedeu-
teten Beziehungen alsbald diejenigen Einleitungen treffen, welche
zur Erreichung des vorgesteckten Zieles als geeignet erscheinen,
und deren pünktliche Einhaltung sorgfältig überwachen.
München, den 25. Oktober 1850.
Staatsministerium des Innern.
An die k. Regierungs-Präsidien diesseits des Rheins also ergangen.
Nachricht dem Präsidium der k. Regierung der Pfalz zur Wissen-
schaft und gleichmäßigen Nachachtung.