Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Tarif sofort verkündet, und mit dem 1. Januar 1837 statt des bisherigen der proviso- 
rischen Zoll-Ordnung von 1835 unter Beilage I. angehängten Vereins-Jolltarifs in 
Kraft geseht werden soll. 
Unser Finanz-Ministerium ist wit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt 
Gegeben, Stuttgart den 17. Oktober 1836. 
Wilhelm. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Geheimer Rath v. Herdegen. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
"8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
17. v. M. den Cameralverwalter Bilfinger in Cannstadt, seinem Ansuchen gemäß, 
wegen Krankheit, unter dem Vorbehalte der Wiederanstellung für den Fall seiner 
Herstellung, in den Pensionsstand zu verseßen, 
vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. die bei dem K. Bergrath erledigte 
Revisorsstelle dem bei demselben angestellten Canzlei-Assistenten Clemm zu über- 
tragen, und 
vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M. zu Vollzlehung des neuen Normal= 
Etats des K. Medicinal-Collegiums zu Ober-Medicinal-As#ssoren die bisherigen Colle- 
gial-Hülfsarbeiter bei diesem Collegium, nämlich: 
den Professor Dr. Jäger, und 
die provisorischen Medicinal Assessoren Dr. Zeller und Dr. Plieninger 
zu ernennen, auch 
dem Collegial-Hülfsarbeiter des Medicinal-Collegiums, Stadtdirektions= Arzt 
Dr. Reuß zu Stuttgart, den Titel und Rang eines Ober-Medicinal-Ageessors zu ver- 
leihen gnädigst geruht.
	        
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