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ssiedenheit mit seinen treu geleisteten Diensten; mit Pension in den Ruhestand zu ver-
sehen, und
den Pfarrer Kreußer in Pfärrich, Dekanats Wangen, auf die erledigte Pfarrei
Weiler in-den Bergen, Dekanats Gmünd, zu versehen geruht.
II. Verfügungen der Departementcé.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, die Verleihung einer goldenen Civilberdienst-Medaille betreffend.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 18.
d: M. aus Anlaß der Visitation des Oberamts Gaildorf dem Stadtschultheißen
Pantlen zu Gaildorf, wegen seiner ausgezeichneten Amtsführung überhaupt, und
namentlich wegen seiner vielfachen Verdienste um den dortigen Gemeindehaushalt, die
goldene Civilverdienst-Medaille gnädigst zu verleihen geruht; welche ehrenvolle Auszeich-
nung eines verdienstvollen Ortsvorstehers hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 21. November 1856. Schlayer.
b) Verfögung, die Reinlichkeits-Holizei in der Residenz betreffend.
Zu Beförderung der öffentlichen Reinlichkeit in der Residenzstadt Stuttgart wird
im Interesse des Gesundheitszustandes der Einwohner nach Maßgabe höchster Ent-
schließung Seiner Majestät des Königs verfügt:
1) die Reinigung der Straßen und öffentlichen Pläße, welche nach der K. Ver-
ordnung vom 6. August 1811, §.5 (Reg. Bl. S. 455) bisher an drei Tagen in
jeder Woche vorzunehmen war, hat künftig an jedem Werktage zu geschehen;
2) die Vorschrift der erwähnten K. Verordnung vom 6. August 1811, §. 46,
wornach die Kloake in wohlgeschlossenen Kästen geführt und fleißig gereinigt
werden müssen, ist mit Strenge zu handhaben. Namentlich ist die Ableitung
der Kloake in unterirdische Kandle und Dohlen fernerhin nicht mehr zu
dulden, und daher, wo diese zur Zeit noch stattfindet, den Hauseigenthümern
die Herstellung des vorschriftmäßigen. Zustandes binnen einer für die Ausfüh-
rung der erforderlichen Einrichtungen hinreichenden Frist aufzugeben, und der
rechtzeitigen Befolgung dieser Aufgabe sich gebührend zu versschern;