Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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2. Des edangelischen Cansistorium: 
Termin für die Anstellungsprüfung der Candidaten des evangelischen Prebigtamts. 
Die Anstellungsprüfung der Candidaten des evangelischen Predigtamts wird im 
laufenden Jahre in folgenden drei Terminen vorgenommen werden: 
1) vom 18. bis 21. April, 
2) vom 25. bis 26. Mai, 
5) vom 15. bis 16. Junius. 
Denjenigen, welche zu dieser Prüfung zugelassen werden, wird durch besondere 
Erlasse eröffnet, an welchem von diesen drei Terminen Jeder zu erscheinen habe. 
Stuttgart den 14. Februar 1837. Mohl. 
:B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, betreffend die für den Verkrr zwischen den Vereinsstaaten bestimmten Uebergangs- 
straßen. (Mit einer Beilage.) 
Unter Bezichung auf die Verfügung vom 4. März 1834 (Reg. Bl. S. 245) 
wird hiemit bekannt gemacht, daß, in Folge des Beitritts des Großherzogthums 
Baden, des Herzogthums Nassau, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien 
Stadt Frankfurt zum Zollverein, die Land= und Wasserstraßen für den unmittelbaren 
Uebergang von Handelsgegenständen, ausschließlich jedoch des bleineren Grenz= und 
Marktverkehrs — aus den Königreichen Württemberg und Vayern und dem Großher= 
zogthum Baden nach den anderen Staaten des Gesamt-Zollvereins, und umgekehrt 
aus lehteren Staaten nach Württemberg, Bapern und Baden, nach dem Inhalt der 
nachstehenden Uebersicht neu bestimmt worden sind, welche nun an die Stelle des der 
vorgedachten Verfügung als Beilage 4) beigefügten Verzeichnisses tritt. 
Sruttgart den 1 6. Februar 1857. Herdegen.
	        
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