Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Die Bestellung eines Rechts-Candidaten zum Referendär zweiter Classe betreffend. 
Da der Rechts-Candidat Adolph Arnold, von Balingen, welcher im Juni 1856 
die erste Dienstprüfung erstanden hat, seinem Ansuchen gemäß zum Referendaͤr 
zweiter Classe bestellt, und fuͤr die erste Haͤlfte seines Dienst-Probejahrs dem K. 
erichtshofe in Ulm zugetheilt worden ist; so wird solches nachtraͤglich zu der Bekannt= 
machung vom 2. Juli 1856, das Resultat der Conkurs-Prüfsung der Rechts-Candi. 
daten in dem Monate Juni 1356 betreffend (Reg. Bl. S. 256), zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 15. März 1857. Schwab. 
:8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Civilverdienst-Medaille an cinen Schultheißen. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 
8. d. M. dem resignirten Schultheißen Krauß zu Hausen an der Würm, Oberamt 8 
Loonberg, in gnädigster Anerkennung der dieser Gemeinde früher als Schulmeister 
und Stiftungspfleger, dann als Schultheiß und Ruthöschreiber, im Ganzen 51 Jahre 
lang geleisteten treuen Dienste, die silberne Civilverdienst -Medaille zu verleihen ge: 
ruht; welche ehrenvolle Auczeichnung hiemit zur böffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 9. März 1357. Schlayer. 
2. Der Commission fuͤr die Erziehungshaͤuser. 
Bekanntmachung, betreffend die Festsegung des für die Zöglinge des Taubstummen= und Blinden- Insti, 
luts zu Gmuͤnd zu entrichtenden Kostgeldes. 
In Gemäßheit des Art. 9 der Bekanntmachung vom 28. Januar 1823, die 
Einrichtung der Taubstummen= und Blinden-Anstalt in Gmönd betreffend (Reg. Br. 
S 195), wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die jährliche Enurscha,
	        
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