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digung für einen jeden in die Anstalt selbst aufgenommenen Zögling vom 1. Mai
1357—38 wieder auf 100 fl. festgesent worden, welche in vierteljährigen Raten an
das Cassieramt des Instituts zu entrichten ist. Der Zögling erhält hiefür die ange-
ordnete Kost nebst Wohnung und Bett, den Unterricht, freie Wäsche, so wie Aus-
besserung des Weißzeugs und der übrigen Kleidung. Die vorschriftmäßige Ausstat-
tung mit Kleidern und Leibweißzeug haben die auf eigene Kosten in der Anstalt
besindlichen Zöglinge selbst sich anzuschaffen und zu ergänzen, oder im Falle dieß von
der Anstalt geschieht, dieser die Auslagen hiefür zu erseßen.
Bei denjenigen Zöglingen aber, welche ganz oder zum Theil auf Kosten des
Staats unterhalten werden, übernimmt die Anstalt die Bestreitung dieses Aufwandes
gegen ein bei dem Eintritte der Zöglinge ein= für allemal zu entrichtendes Kleider-
geld von 15 fl.
Diejenigen Zöglinge, welche bloß den Unterricht in der Anstalt genießen, Kost
und Wohnung 2c. aber außer derselben nehmen, haben für jenen jährlich 12 fl. zu
bezahlen.
Die Bittschriften um die Aufnahme für den am 1. Mai d. J. beginnenden
Lehrbursus müssen, mit den Verichten der betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter
und den übrigen vorgeschriebenen Beilagen versehen, längstens bis zum 15. April
bei der K. Commission für die Erziehungohäuser eingereicht werden.
Stuttgart den 8. März 1837. Schedler.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Pfarrei Oppelsbohn, Dekanats Waiblingen, welche nach der nun
erfolgten Trennung der Orte Lindenthal und Aspergle noch 3129 Parrgenossen be-
greift, wovon 2568 auf 17 Filialien sich befinden, ist wieder zu beseen. Von diesen
lehteren hat zwar keines eine Kirche, dagegen sind in vier derselben eigene Schulen.
Oie theilweise verwandelte Vesoldung, aus Geld, Naturalien, Gütergenuß und
Emolumenten bestehend, ist im Ganzen auf 1248 fl. nach Sportelpreisen berechnet.
Auf den Fall, daß die boeabsichtigte anderwärtige Zutheilung auch des Filials
Buhlbronn bünftig zu Stande kommen sollte, hat der Pfarrer für den ihm hiedurch