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behalt seiner Wiederberufung in den aktiven Dienst nach Zulassung seiner Gesund-
heitsumstände, mit Pension in den Ruhestand zu verseßen geruht.
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 27. v. M.
wurde dem Commandanten der zweiten Infanterie-Brigade, Generalmajor v. Sev-
bothen, die nachgesuchte Versetung in den Ruhestand in Gnaden bewilligt, ferner-
ddie erledigte Revierforsterstelle zu Buhlbach, Forstamts Freudenmadt, dem Forst-
Assistenten Frank in Heidenheim, und
die erledigte Revierförsterstelle zu Rohr, Forstamts Leonberg, unter Verlegung
des Wohnsitzes des Försters von Rohr nach Vaihingen auf den Fildern, dem Revier=
förster Krauch in Kleinaspach gnädigst übertragen.
11. Verfügungen der Departements.
Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
a) Verfügung, betreffend Abänderungen in der Cameralbezirks-Eintheilung. (Mit einer Beilage.)
Seine Königliche Majestät haben vermoge höchster Entschließung vom
15. d. M. die Vereinigung der im Reckarkreise gelegenen Cameralämter Großbotr=
war und Marbach mit dem Siß des Beamten in ersterer Stadt, so wie einige
weitere damit in Verbindung stehende Aenderungen in der Eintheilung angrenzender
Cameralbezirke, auf die in der nachstehenden Uebersicht angegebene Weise zu genehmi-
gen, und aus diesem Anlaß die Cameralämter Großbottwar, Weinsberg und Heil-
bronn von der zweiten in die erste Besoldungs-Elasse vorzurücken gnädigst geruht.
Diese Bezirks-Veränderungen, wornach das Cameralamt Marbach (Reg. Bl.
von 1819, Nr. 32) aufhört und das Cameralamt Großbottwar künftig den Oberamts,
Bezirk Marbach, so wie die Cameralämter Ludwigsburg und Weinsberg je den
gleichnamigen Oberamtsbezirk vollständig umfassen, werden unter dem Anfügen zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die neue Bezirkseintheilung mit dem Anfang des.
nächstkünftigen Etatsjahrs, 1. Juli 1857, in Wirkung tritt.
Stuttgart den 22. März 1837. Herdegen.