Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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zu versehen, und die Schule zu beaufsichtigen. Das Einkommen beträgt nach ge- 
schehener Verwandlung der ungeeigneten Theile desselben, mit Einschluß einer Zu- 
lage aus dem Geistlichen-Besoldungs-Verbesserungsfonds, 600 fl. nach Sportelpreisen. 
4) Die Bewerber um das erledigte, in der zweiten Besoldungs-Classe stehende 
Cameralamt Geislingen haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des 
Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) In den beiden ältesten Classen des Lyceums in Tübingen soll künftig neben 
einem erweiterten Unterricht in der Mathematik auch französischer Sprach-Unterricht 
gegeben, und es sollen diese beiden Fächer Einem für dieselben befähigten Lehrer 
übertragen werden. Derselbe wird zu Ertheilung von 24 Unterrichtsstunden ver- 
pflichtet, und soll insbesondere in der, 12—14jährige Knaben befassenden vierten 
Classe wochentlich sechs Stunden in der Arithmetik und in den Anfangsgründen 
der Geometrie, deßgleichen vier Stunden im Französischen, den Schülern der fünften, 
eigentlichen Lyceal-Classe aber wochentlich acht Stunden in Arithmetik, Geometrie 
und Algebra, und ebenfalls vier Stunden im Französischen geben. Der Gehalt 
dieses Lehrers beträgt, mit Einrechnung eines Antheils am Claßgelde, jährlich 800 fl. 
Die Bewerber haben sich mit den erforderlichen Belegen innerhalb nier Wochen bei 
dem K. Studienrathe zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 5. Januar d. J. ist die bei der Finanzkammer in Ellwangen erle- 
digte Canzlei-Assistentenstelle dem bisher bei dem Revisorat derselben beschäftigten, 
vorherigen Cameralamts-Buchhalter Rau, von Ellwangen, übertragen worden. 
Berichtigung. 
In der Nummer 65 des Kegierungs-Blattes vom 30. December 1836 ist in dem Formular Li#. F. zu der. 
Versügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 6. December 1836, betreffend die Vollziehung der 
für die Anlegung und Führung der Gemeinde-Güterbücher ertheilten Vorschriften, S. 3 des gedachten Formu- 
lars, in der Columne: „Steueranschlag der Gewerbe, altsteuerbar“ skatt der- vorletzten Zahl 19, die Jahl 23, 
und stakt der letzten Zahl 25, die Zahl 40 zu lesen. 
  
  
Gedruckt bel GHasselbrin:e.
	        
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