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welche, wie bekannt, zum Theil die Rabbinats-Besoldungen zu bestreiten, auch israc-
litische Jünglinge bei Erlernung von Handwerken u. s. w. zu unterstüßen, und viel-
fach sonstige Ausgaben für allgemeine Zwecke des israelitischen Cultus zu machen
hat, oder die örtlichen Kirchengemeinden, sep es für ihre Beiträge zu den Rabbinats-,
Vorsänger= und Lehrerbesoldungen oder für Armenverpflegung, mit Stiftungen zu
bedenken, deren Ertrag zur Erleichterung der gegenwärtigen, wie der kommenden
Geschlechter dient. Es wird dadurch dem israelitischen Cultus eine sichere Basis ge-
geben, und die Ober-Kirchenbehörde wird sorgfältig darüber wachen, daß die Absichr
der Stifter, deren Ramen für alle Zeiten jährlich zum ehrenden Andenken in der
Gemeinde erwähnt werden sollen, pünktlich vollzogen werde.
Die Rabbinen, Vorsänger und Kirchenvorsteher werden für den angegebenen
Zweck nach Kräften und Umständen mitwirben, und die beiden Ersteren Einmal jähr-
lich in ihren Predigten zu milden Stiftungen auffordern.
Stuttgart den 19. April 1857. Steinhardt.
:B) Der Departements des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Bekanntmachung des Ergebnisses einer Prüfung im Baufache.
Die Architebten
Ludwig de Millas, und
Heinrich Albert Föhr, beide von Sruttgart,
sind nach erstandener Prüfung im Fache des Hochbau-, des Straßen-, Brücken= und
Flußbauwesens, und
der Architebt Gustav Klein, von Stuttgart,
ist nach erfolgter Prüfung im Fache des Hochbauwesens sowohl zur Anstellung im
unmittelbaren Staatedienste, als zur Revision der Bauplane für Amts-Corporationen,
Gemeinden und Stiftungen für befähigt erkannt worden; was hiemit zur bffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 17. April 1837. Schlaper. Herdegen.