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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die bei dem Ministerium des Innern in Erledigung gebom-
mene Stelle eines Ministerial-Canzlisten, mit welcher ein Gehalt von 00 fl. verbunden
ist, werden hiemit aufgefordert, ihre Gesuche in eigenhändig geschriebenen Eingaben
binnen vier Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig einzureichen.
2) Bei der Regierung des Donaubreises ist eine etatsmäßige Assessorsstelle mit
dem Normalgehalte von 800 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe
werden aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreis-
Regierung vorschriftmäßig einzureichen.
5) Die Bewerber um eine bei der Regierung des Jartkreises in Erledigung
gekommene etatsmäßige Canzlei-Assistentenstelle, mit welcher der Normalgehalt von
600 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, ihre Gesuche binnen drei Wochen bei der
gedachten Kreisregierung vorschriftmäßig einzureichen.
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Schweindorf, Dekanats Aalen, haben
sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu
melden. Das Einkommen ist nach Sportelpreisen auf 652 fl. berechnet. Die Zahl
der Kirchengenossen beträgt 382.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Ennabeuren, Debanats Mön-
singen, welche 375 Kirchengenossen zählt, und deren Einkommen nach geschehener
Verwandlung der ungeeigneten Theile desselben auf 820 fl. in Sxortelpreisen be-
rechnet ist, werden aufgefordert, innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Con-
sistorium sich zu melden.
6) Die Bewerber um das erledigte, von der zwmeiten in die ersie Besoldungs-
blasse vorgerückte Cameralamt Reuenbürg haben innerhalb vier Wochen bei der
Finanzbammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden.
7) Die Bewerber um das erledigte, in der dritten Besoldungeklasse stehende
Cameralamt Oberndorf haben innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des
Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden.
8) Bei der Holzoerwaltung zu Bissingen an der Enz ist die mit 450 fl. Gehalt
nebst freier Wohnung verbundene Holzmessersstelle durch die Zuruhesehung des Holz-