Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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2. Des Medizinal-Collegium. 
Aufnahme eines ausübenden Arztes. 
Der Doktor der Medizin Georg Cleß, von Stuttgart, ist nach erstandener 
Prüfung zur Ausübung der innern Heilkunde ermächtigt worden. 
Stuttgart den 16. Mai 1837. 
Wächter. 
5. Der Commission für die Erziehungshäuser. 
Bekanutmachung, betreffend die Uebersicht der Theilnahme der einzelnen Oberamtébezirke an den 
Staats-Waisenhäusern. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachungen vom 25. September 1855 und 
9. December 1835, das Verfahren bei der Aufnahme in die Staats-Waisenhäuser 
betreffend (Reg. Bl. von 1833 S. 500, und von 1855 S. 491), wird die nachstehende 
Uebersicht über die Theilnahme der einzelnen Oberamtsbezirke an den Staats- 
Waisenhäusern, wie sich dieselbe in Folge der neuesten Aufnahme in diese Institute 
berausstellt, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Von denjenigen Oberämtern, welche unter dem ihnen gebührenden Antheil 
bedeutend zurückgeblieben, sind theils gar keine, theils den Aufnahme-Bedingungen 
nicht entsprechende Gesuche eingekommen. 
Stuttgart den 26. April 1837. 
Für den Vorstand: 
Seeger.
	        
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