Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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koͤnnen dergleichen Gesuche, wenn sie sich auf einen Rechtsanspruch nicht beziehen, 
im Rekurswege von dem K. Geheimen Rathe nicht beruͤcksichtigt werden. 
Um nun den mit Einreichung solcher Gesuche verbundenen zwecklosen Kosten- 
Aufwand und Zeitverlust abzuschneiden, wird dieses den Betheiligten sowohl, als den 
Schriftverfassern zur Nachachtung bebannt gemacht. 
Stuttgart den 5. Mai 1837. 
Maucler. 
UI. Verfügungen der Deparkementc. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
) Resoltat der Semesterprüfung der Justiz-Referendäre im Mai und Juni 1837. 
Auf die Bekanntmachung vom 15. December 1856 (Reg. Bl. S. 655) haben 
sich die hienach in alphaberischer Ordnung aufgeführten zehn Referendäre zur 
zweiten Dienstprüfung angemeldet und sind in Folge dieser, am 30. Mai und 
6. Juni d. J. vorgenommenen Prüfung zu Referendären erster Classe bestellt worden: 
1) Friedrich Berner, von Stuttgart. 
2) Carl Eberhard Bleper, von Stuttgart. 
5) Eduard Braun, von Jony. 
4) Gustav Camerer, von Stuttgart. 
5) Hermann Dietrich, von Ulm. 
6) Wilhelm Friedrich Finkh, von Reutlingen. 
7) Graf Hugo v. Leutrum, von Stuttgart. 
8) Dr. Ernst Ludwig Lutz, von Neuenbürg- 
9) Rudolph v. Neubronner, von Ulm. 
10) Paul Zeller, von Laupheim. 
Stuttgart den 8. Juni 1837. 
( Schwab.
	        
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