Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro. 322. 
Regierungs--Blatt 
für das **“ 
Königreich Württemberg 
Dienstag den 27. Juni 1837. E — 
Inhalt. 
Köniql. Dekrete. Keine.“ . « « .. 
Vekfbclqnssn den der Departements. Verfügung, einige Abänderungen der Kaxe der Arzneimittel 
etreffend. « "-- .-. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, einige Abänderungen der Tare der Arzueimittel betreffend.) 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revision der Taxe der Arznei- 
mittel wird Nach stohondo-a erfbhor. * g " 4% 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Artikel gelten vis auf zwenterev vir 
beigefügten Preis-Bestimmungen. * * " 
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der revidirten Medikamenten= 
Taxe vom 25. Juli 1851 (Reg. Bl. S. 505) und, so weit diese nicht Ziel 
und Maaß geben sollte, der älteren Tare vom Jahr 1755. ç 
Die Apotheker des Königreichs haben sich vom 1. Jult 1337 an hienach zu 
achten, und die betreffenden Behöbrden haben über der Befolgung mit Erust zu wachen. 
Stuttgart den 25. Juni 1857. 6 
Auf Seiner Königlichen Majestät besonderen Befehl: 
Schlaper. 
r 2 . Von gegenwärtiger Verfügung sind wegen des Bedürfisses der Apotheker mehr Abdrücke, 
1 1# Wenkung gemnch Porarn und kun das Exemplar um den Preis von gwe.i Kreuzern bei der 
Expedition des Regierungsblattes abgelangt werden.
	        
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