Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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den Referendär erster Classe August Neuffer, von Horrheim, Oberamts Vai- 
hingen, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Reut- 
lingen zu seinem Wohnsitze gewählt. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 26. d. M. 
wurde das erledigte Cameralamt Oberndorf dem gquiescirenden Hauptzollverwalter 
Hahn in Tuttlingen gnädigst übertragen, und 
auf das erledigte Cameralamt Neuenbürg der Cameralverwalter Pflüger, 
von Alpirsbach, gnädigst befördert. 
Durch höchste Entschließung vom 18. d. M. ist der Pfarrer Kußmaul zu 
Gebersheim, Dekanats Leonberg, seines Dienstes entlassen worden. 
Am 16. d. M. erhielt der von dem Grafen v. Fugger-Kirchberg auf die 
erledigte katholische Pfarrei zu Ober-Kirchberg, Dekanats Wiblingen, ernannte Repe- 
tent am niederen Convibte zu Ehingen, Johann Baptist Laub, die landeöherrliche 
Vestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Ausstellung der Depositenscheine für die bei Gericht hinterlegten Gegen- 
stände. 
Da man die längst bestehende Vorschrift, wonach die Deposttenscheine für die 
bei Gericht hinterlegten Gelder und Effekten neben dem Gerichtsvorstand auch von 
dem Gerichts-Aktuar zu unterzeichnen sind, dahin näher bestimmt haben will, daß 
der Gerichts-Abtuar bei dieser Unterzeichnung zugleich auch die Richtigkeit des Ein- 
trags des hinterlegten Gegenstandes in das Verzeichniß der Depositen auedrücklich
	        
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