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II. die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar
(Land-Exramen)
den 50., 51. August und 1. September, Mittwoch, Donnerstag und Freitag.
vorgenommen werden; wobei die zweite Jahresklasse nur an den beiden ersten Tagen
zu erscheinen hat.
III. Die Prüfung der Universitäts-Candidaten ist auf den 7. und 8. September
(Donnerstag und Freitag), wozu nach Beschaffenheit der Umstände noch der Vor-
mittag des 9. September hinzukommen kann, bestimmt. Zu derselben sind Livius
(und zwar der ganze), RKenophons Memorabilien und Plato's Eriton mitzu-
bringen.
IV. Die Conkursprüfung für die Aufnahme in bas höhere edangelische Seminar
ist auf den 29., 50. September und 2. Oktober bestimmt. Zu derselben sind Taci-
tus, die platonischen Dialogen, Phädon, Criton, Eutyphron, Phädrus und eine
ebrdische Bibel mitzubringen.
Die Personal-Tabellen für die Prüfung Nr. II müssen am 23. Juli, die Ge-
suche um Zulassung zu der Prüfung Nr. III, welche genau nach den Bestimmungen
der Verordnung vom Jahr 1320 (Reg.Vl. S. 19) einzurichten sind, und deren
Verspätung, durch welchen Vorwand sie auch entschuldigt werden möge, künftig die
Abweisung unausbleiblich nach sich ziehen wird, längstens am 1. August, die An-
meldungs-Eingaben für Nr. IV, welche von den Seminaristen in Blaubeuren nicht
erwartet werden, am 1. September bei dem K. Studienrathe eingelaufen seyn.
In Beziehung auf die Prüfung der Universitäts -Candidaten Nr. UlI wird noch
die Verfügung vom 15. Juli 1856 (Reg. Bl. 1836, S. 281), wonach diejenigen,
welche die Befreiung von der Aushebung im nächsten Jahre wegen Berufs ansprechen
wollen, diese Prüfung im Herbst d. J. zu bestehen haben, in Erinnerung gebracht,
indem man bei der Bestimmung der Zeit für die Frühlings-Prüfung 1358 keine
Räcksicht auf sie nehmen bann.
Stuttgart den 19. Juni. 1857.
Flatt.