Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Den betheiligten Ober-Vehoͤrden bleibt die Feststellung der erforderlichen 
Kontrolen zur Versicherung der Nationalität der Fahrzeuge und des sonsti- 
gen Ausweises vorbehalten, an welche die Befreiungen unter III. (Nr. 3 und 
5 bis 8) geknüpft sind. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die erledigte evangelische Pfarrei Neuhengstett, Dekanats Calw, bann nun- 
mehr, nachdem ein neues Pfarrhaus gebaut und die Besoldung verwandelt ist, wieder 
beseht werden. Sie zählt 400 Pfarrgenossen, und das Einkommen ist auf 600 fl. 
in Sportelpreisen berechnet. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
Es werden wieder besetzt werden: 
2) die katholische Pfarrei Waldmössingen, Oberamts und Dekanats Obern- 
dorf, welche im Pfarrdorfe 855 Pfarrgenossen hat, und von eigenen Gütern, Zehn- 
ten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren ein jährliches bestän- 
diges Einkommen von 1200 fl. gewährt; 
5) die katholische Pfarrei Stetten, Oberamts und Dekanats Rottweil, womit 
die besondere Obliegenheit verbunden ist, daß der Pfarrer wochentlich eine Messe in 
dem Filial Lakendorf zu lesen, auch daselbst die Taufen und Ehe-Einsegnungen vor- 
zunehmen hat; dieselbe zählt im Pfarrorte und im besagten Filiale 506 Pfarrgenos- 
sen, hat zwei Schulen und gewährt von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen, 
Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein jährliches beständiges Ein- 
kommen von 926 fl.; 
4) die batholische Pfarrei Hemmendorf, Oberamts und Land-Debanats Rot- 
tenburg, welche im Pfarrdorfe 640 Pfarrgenossen und die Parrschule hat. Sie wird 
in Verbindung mit dem Amt eines Capitels-Kämerers beseht werden, und gewährt 
von eigenen Götern, Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und ge- 
stifteten Gebühren ein jährliches Einkommen von 705 fl.;
	        
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