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2. Der Regierung des Reckarkreises.
Bekanntmachung, das Ergebniß der niedern Dienstprüsung im Departement des Innern betreffend.
Bei der vom 6. bis 8. dieses Monats bei der Regierung des Neckarbreises vor-
genommenen niedern Dienstprüfung im Departement des Innern sind nachstehende
Candidatren zur Vekleidung und Uebernahme der in §&.7 der K. Verordnung vom
10. Februar d. J. bezeichneten Stellen dieses Departements für befähigt erklärt
worden:
Carl Billich, von Hengstfeld, Oberamts Gerabronn.
Adolph Friedrich Daniel, von Großgartach, Oberamts Heilbronn.
Johann Gottfried Fischer, von Dürrmenz, Oberamts Maulbronn.
Friedrich Grähle, Stadtrath zu Weil der Stadt, Oberamts Leonberg.
Jakob Wilhelm Haunnst, von Neuenstadt, Oberamts Reckarsulm.
Ludwig Heinrich Harpprecht, von Kirchen-Kirnberg, Oberamts Welzheim.
Gottlob Immanuel Herrmann, von Köngen, Oberamts Eßlingen.
Herrmann Hölder, von Gundelsheim, Oberamts Neckarsulm.
Heinrich Knoll, von Besigheim. 6
Ludwigsburg den 10. Juni 1857. Bühler.
5. Der General-Direktion der K. Württembergischen Posten.
Bekanntmachung, betreffend die Fesisetzung der Postdistanz zwischen Alpirsbach und Schiltach.
Zufolge Entschließung des Königlichen Ministerium des Innern vom 15. d. M. ist
die Postdistanz zwischen Alpirsbach und Schiltach zu einer halben Post (eine
Miile) festgesetzt worden; was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß, da sich
in Schiltach neben der Expedition kein Poststall befindet, die ganze Entfernung
von Alpirsbach nach Hausach nach wie vor auf einer und einer Viertel-Post
(zwei und einer halben Meile) bestehen bleibt.
Frankfurt a. M. den 23. Juni 1837.
In Abwesenheit des Direktoriums:
Freih. v. Epplen. C. Müller.