Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Die unterzeichneten Ministerien sehen sich daher veranlaßt, säimrliche ihnen unter- 
gebene Strafbehörden hiemit auf diese Vorschrift besonders aufmerksam zu machen, 
und ihnen deren Befolgung ernstlich einzuschärfeu. 
Stuttgart den 16. Juni 1837. 
Schwab. Schlaver. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises erle- 
digte Rathsstelle, mit welcher vorerst die Besoldung von 1400 fl. verbunden wird, 
haben innerhalb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich 
zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Oberhelfers an der Stiftskirche 
zu Stuttgart, deren sires Einkommen sich auf 955 fl. (875 fl. Geld und 15 Scheffel 
Dinkel), ohne Einrechnung der Stolgebühren, beläuft, haben sich innerhalb drei 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Zur katholischen Stadtpfarrei Friedrichshafen, Oberamts und Debkanats 
Tettnang, gehdren im Pfarrorte mit einigen Filialweilern 1037 Marrgenossen. Dem 
Stadtpfarrer steht ein Caplan zur Seite. Das beständige Einkommen aus Gärten 
und Wiesen, Zehnten, Besoldungen und gestifteten Gebühren belauft sich auf 350 fl. 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe 
zu melden.
	        
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