Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

  
sicht 
die 
1835—36 abgeurtheilten Verbrechen und Vergehen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
7 Zahl derselben im Jahr 1855—56: zulderal 
E— Verbrechen oder Vergehen. im eScwar) im im Zu- 182 zoornsh 
Neckar: wald,, Jaort-Donau“sammen.im — 
„ kreis.Freis. kreis. kreis. Gauzen:] mebrt: mindert: 
40 Mißhandlung der Eltern. 3 1 — 9 15 19 — 6 
4 Mrnpdq 1 — 1 1 5 6 — 
42| Münzverbrechen— 1 1 — 2 2 — — 
43 Nothzucht. . . . .. 2 2 2 2 8 8 — — 
4% Raur 5 1 2 2 8 10 — 2 
45| Restlebaung 7 11 9 5 52 55 — 5 
46 Schuldenmachen, leichtfin- —- 
niges 5 5 5 3 16 14 2 
47Selbstverstuͤmmlung. .— — — — — — — — 
48 Sodomie . . . .. 4 1 1 — 6 1 — 1 
49 Selbsthülfe, unerlaubte 10 2 5 — 17 13 4 — 
50 Staatsvergehen (außer Auf. 
stand und Hochverrath)— 2 — — 2 1 1 — 
s1 Todschlag..... ... — ——— — 1 — 1 
52 Tödtng 5 5 9 2 19 16 5 — 
55 Unzucht, gewerbemátige 1 1 — 51 45 — 12 
64 Unzucht mit unmannbaren 
Mädchen 5 — 1 1.5 14 — 9 
55-Vagabundität, Confinations- 
Ueberschreitung, auch Bet- « 
tclit.......1-8 55 88 82 401 579 22 — 
56 Verheimlichung der Schwan- 
gerschaft und Niederbunfe 
(ohne Kindsmord) 535—— 4 5 10 10 — — 
57 Verläumdung 5 5 4 11 14 — 3 
58Vermoͤgens-Zerfall, verschul- 
bdeter — 2 – 1 5 2 1 —1 
59 Waldbrandstiftung ... 1 — — — 1 — 1 — 
HOWkIld-tkccsse.....16 6 12 40|.— 8 
61|Widerseglichkeit 110 53 534 38 1235 238 — 5 
62| Wildereli 1 1 5 5 20 — 15 
63 Zollvergehen. . . .. 1 6 — 1 8 4 4 — 
1133 658 509 559 12819 2745 284 210 
  
  
  
  
  
  
Aumerkung. Vorslehende Uebersticht ist nach folgenden Grundsähen gefertige: 
*) Vei mebreren gleichzeltig abgrurtheilten Verbrechen und Vergeben derselben Gattung ist nicht die Zahl der einzelnen 
strafbaren Handlungen. sondern diesenige der gesillten Erkenntnisse, und nur bei Verbrechen und Vergehen verschicdener 
Gattund, über welche in einem urtheile erkannt worden, ist die Jahl der ersteren und nicht die der Erkennknise in 
Berechnung genommen. Wenn daber z. B. Jemand in einem Erkenntnisse wegen vier Diebstahls= Handlungen und 
wegen Vagirens und Widerehlichkeir bestraft worden, so sind jene Diebstähle nicht als vier, sendern nur als ein Vere 
„goeben aufgenemmen. wie dadn Vagiren und die Widersezlichkei. 
Versuchte Verbrechen rc. sind gleich den vollbrachten gezäblt. 
° Verbrechen und Vergchen, welche in einer einzelnen, wenn gleich von mehreren Genofsen gemeinsthaftlich rerübren 
Handlung besteben, wie z. V. eine Lödtung, wobei mehrere Personen thitig gewesen, ein Roub oder Diebstahl, an 
rchem Mebrere Tbeil genommen, stud nur als ein Verbrechen 1c. berechner. 
dA#lle von dem Gerichte nicht für erwiesen angenommenen Verbrechen und Vergehen s#und gans außer Berechnung geblie- 
ven, und daher nur wirklich erwiesene Verbrechen rc. gezähtt. « « 
 
	        
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