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vermoͤge hoͤchsten Dekrets von demselben Tage den Revisor Warth bei dem
Steuer-Collegium, wegen Krankheit, unter dem Vorbehalte seiner Wiederanstellung
im Falle der Genesung, in den Pensionsstand zu versetzen, ferner
durch hoͤchste Entschließung vom 18. d. M. die erledigte Stelle eines Ministerial-
Assessors im Departement des Innern, mit dem damit verbundenen Titel und Rang
eines Regierungsraths, dem Assessor der K. Zolldirektion, Autenrieth, zu uͤbertra-
gen, so wie «
durch hoͤchste Entschließung von demselben Tage den Oberamtmann Pfeiffer
in Oberndorf, seinem Ansuchen gemaͤß, auf das erledigte Oberamt Nuͤrtingen zu
versetzen gnaͤdigst geruht.
Sodann haben Hoͤchstdieselben vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 19. d. M.
die erledigte Ober-Justizraths-Stelle bei dem Gerichtshofe in Ellwangen dem Ober-
Justizassessor Freiherrn v. Wächter daselbst, und
die erledigte Oberamtorichters-Stelle in Kirchheim dem Ober-Justizassessor
v. Schott in Ulm, wie auch
die in Erledigung gekommene Stelle eines ordentlichen Mitglieds des Straf-
Anstalten-Collegium dem Ober-Tribunalassessor, Ober-Justizrath Otto gnädigst
öbertragen.
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem 20. d. M. den
Major der Artillerie, Grafen Wilhelm von Württemberg zum Oberstlicutenant
befördert, und dem vierten Infanteric-Regiment zugetheilt, auch
vermoge höbchster Entschließung von demselben Tage den SLadtdirektor, Ober-
Regierungsrath v. Klett zu Stuttgart auf die erledigte erste Rathsstelle bei der
Regierung des Neckarkreises zu versehen, und demselben den Titel eines Vice-Direk-
tors in Gnaden zu verleihen, und
die hiedurch in Erledigung gekommene Stadtdirebtion Stuttgart dem Oberamt=
mann v. Gärttner zu Cannstadt, mit dem Titel und Nang eines wirblichen Ober-
Regierungsraths, zu übertragen gnädigst geruht.
Die patronatische Romination des Parrgehülfen Vogel in Heilbronn zu der
ebangelischen Pfarrei Bonfeld, Dekanats Heilbronn, ist den 17. d. M. bestätigt
worden.