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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu den Ober-
amtsgerichten betreffend.
Die nachgenannten Referendäre zweiter Elasse, welche durch die Ministerial-
Verfügungen vom 28. December 1336, 27. Februar, und 15. März 18357 (Reg. Bl.
v. 1837, S. 3, 121, 150) für die erste Hälfte ihres Dienstprobejahrs den K. Ge-
richtshöfen zugetheilt worden, werden hiemit für die zweite Hälftre ihrer Probczeit
den hiernach erwähnten Schirksgerichten beigegeben:
1) der Referendär Arnold dem Oberamtegerichte Balingen.
2) — — Bicer dem Oberamtsgerichte Sulz.
5) — — Dißinger dem Eriminalamte Stuttgart.
4) — — Dopfer dem Oberamtsgerichte Nottenburg.
5) — — Feuerlein dem Stadtgerichte Stuttgart.
6) — — Haas dem Oberamtsgerichte Ulm.
7) — — FJordan dem Oberamtsgerichte Cannstadt.
8) — — Ritter dem Oberamtögerichte Calw.
9) — — Schoch dem Oberamtsgerichte Goͤppingen.
10) — — Freiherr v. Seckendorf dem Oberamtgerichte
Ellwangen.
Diese Referendare haben bei den bezeichneten Bezirksgerichten acht Tage nach
dem Ablaufe der ersten Hälfte ihres Probejahrs ihre Funktionen anzutreten, und von
den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige über diesen Antritt gewärtigt.
Stuttgart den 11. Juli 1837. Schwab.
B) Des Departements des Innern.
Des evangelischen Consistorium.
Ergebniß der zweiten ebangelisch-theologischen Diensiprüfung in den Monaten April, Mai und Inni.
Von den zu der zweiten evangelisch-theologischen Dienstprüfung in den Monaten
April, Mai, Juni d. J. zugelassenen Candidaten des Predigtamts wurden folgende
vierunddreißig für befähigt erklärt, und zwar: