Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

304 
32) Weitbrecht, von Schorndorf. 
3 
33) Wolff, von Ulm. 
34) Wurster, von Ebershard. 
Stuttgart den 4. Juli 1837. — 
Mohl. 
C) Des Departements der Finanzen. 
1. Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend eine Abänderung in der Cameralbezirks, Eintheilung. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge hbchster Entschließung vom 
J. d. M. die Vereinigung der Cameralämter Brackenheim und Güglingen, mit 
dem Siße des Veamten in lehterer Stadt, so wie die Vorrückung des vergrößerten 
Amtes in die erste Besoldungsblasse zu genehmigen gnädigst geruht. 
Diese Bezirks-Veränderung, wonach das Cameralamt Brackenheim (Reg.Bl. 
v. 1819, Nr. 32) aufhdrt, und das Cameralamt Güglingen künftig den Oberamts= 
bezirk Brackenheim vollständig umfaßt, wird unter dem Anfügen zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die neue Bezirks-Eintheilung vom 1. d. M. an in Wirkung 
tritt. 
Stuttgart den 8. Juli 1857. · 
Herdegen. 
2. Des Steuer-Collegium. 
a) Versuͤgung, betreffend die definitioc Umlage der Gewerbesteuer für das Jahr 1836—37. 
Bei der den 26. Juli 1856 (Reg. Bl. S. 300) bekannt gemachten Jahressteuer- 
Umlage von 1836—37 ist die definitive Gewerbesteuer-Austheilung auf die geseßlich 
ausgesprochene, durch die Ministerial-Verfügung vom 26. Oktober 1836 (Reg.Vl. 
S. 597) sofort angeordnete Einschiung der nun von der Verkaufs-Accisfe befreiten 
Wein= und Holzhändler ausgesetzt worden. 
Nach den von den Oberämtern erst kürzlich vollends eingekommenen Ergeb- 
nissen dieser Einschähung betragen die Cataster-Ansäße der Wein= und Holzhändler
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.