Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Beisatz bekannt gemacht, daß diese Maßregel mit dem 1. Februar d. J. in Wirkung 
tritt, und daß die Stations-Entfernungen des neuen Postamts Spaichingen be- 
stimmt sind: 
von Tuttlingen zu. 1 Posten, 
von Wellendingen zu. — 
von Rottweil 9 1 — 
von Villingen im Großherzogthum Vaden . H— 
von Donaueschingen im Großherzogthum Baden zu 11 — 
Stuttgart den 25. Januar 1837. 
Schlayer. 
2. Der Regierung des NReckarbreisec. 
Verbot der Druckschrift: „Europäische Geheimnisse eines Mediatisirten. Mekternich und Europa, Wien 
und Oeftreich.“ 
Da die, von der Stadtdirebtion Stuttgart verfügte und diesseits beharrte vor- 
läufige Beschlagnahme der Druckschrift: 
Europdische Geheimnisse eines Mediatisirten. Metternich und Europa, Wien 
und Oestreich; mit der falschen Bezeichnung: Hamburg 1836, Druck und 
Verlag von Georg Boomann; 
durch Beschluß des Eriminal-Senats des K. Gerichtshofs für den Reckarkreis 
vom 5. d. M. wegen ihres den bestehenden Gesehben, namentlich den Bestimmungen 
des g. 6 und 7 des Preßfreiheits-Gesebes und des Art. 21 des Gesehes über 
Staats= und Majestäts-Verbrechen vom 5. März 1810 zuwiderlaufenden Inhalts, 
als gerechtfertigt gefunden und die fernere Verbreitung dieser Schrift für verboten 
erblärt worden ist, so wird dieß hiemit unter Beziehung auf den §. 26 des Preß- 
freiheits-Gesehes vom 50. Januar 1817, wornach der Verkauf eines jeden Eremplars 
der gedachten Schrift in das In= und Ausland zum ersten Male mit fünfzig Reichs- 
thalern, und im Wiederholungsfalle noch härter geahndet wird, zur böffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Ludwigsburg den 17. Januar 1337. 
Bühler.
	        
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