Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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d) in bem Koͤnigreiche Hannover, 
e) in dem Königreiche Preußen, 
# in dem Königreiche Sachsen, und 
6) in der Schweiz. 
Auch in allen übrigen europdischen Staaten genießen die Kreuzband= und 
Waarenproben-Sendungen ebenfalls Porto-Ermäßigungen, über deren Betrag jedes 
K. Postamt Auskunft geben wird. « 
Stuttgart den 5. September 1837. Schlaper. 
2. Des katholischen Kirchenrathe. 
Bekanntmachung, die Aaskellungsprüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste betreffend. 
Die in der Bekanntmachung vom 3. Februar d. J. (Reg. Bl. Nro. 7) fär das 
Jahr 1837 angebündigte weitere Anstellungsprüfung der katholischen Geistlichen auf 
Kirchenstellen wird am 
Dienstag den 17. Oktober d. J., 
Morgens sieben Uhr, in der Canzlei des katholischen Kirchenraths dahier beginnen. 
Hiebei haben alle Prüfungs-Candidaten zu erscheinen, welche sich im Laufe dieses 
Jahrs vorschriftmäßig gemeldet haben, und weder zu der im April d. J. stattgehabten 
Anstellungsprüfung einberufen, noch durch besondere Erlasse abgewiesen worden sind. 
Stuttgart den 29. August 1857. 
Fär den Vorskand: 
Schedler. 
B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
2) Verfügung, betreffend eine Aenderung der Umgelds-Commissariats-Bezirke. 
In Folge der Vereinigung mehrerer Cameralämter ist die Eintheilung der 
Umgelds-Commissariate (Reg. Vl. von 1836, S. 537) dahin abgeändert worden, daß 
der bisher dem Umgelds-Commissariat Vaihingen zugetheilte, durch die Einverleibung
	        
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