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Der bereits begonnene Druck dieses Ergaͤnzungs-Bandes wird im Laufe des
gegenwärtigen Jahrs vollendet, und lebterer in Abtheilungen von je sechs Bogen
ausgegeben werden, von welchen die erste Abtheilung, vorbehältlich des Nachtrags
des Vorwortes und Titel-Blattes, heute versendet worden ist. «
Der Preis des gedachten Vandes ist bei einer Groͤße von voraussichtlich sechzig
Bogen auf 1 fl. 15 kr. bestimmt worden, und wird, wenn sich die Bogenzahl bedeu-
tend vermehren oder vermindern sollte, um 17 Kreuzer für den Bogen erhöht, bezie-
hungsweise ermäßigt werden.
Alle Königlichen Behèrden und Beamten, welche Amts-Erxemplare des Regierungs-
Blattes unentgeldlich beziehen, erhalten auch den Ergänzungs-Band unentgeldlich. Da
biernächst derselbe einen wesentlichen Theil des Regierungs-Blattes bildet, so hat man an-
genommen, daß auch sämtliche Abonnenten diesen Band zu erhalten wünschen werden, und
deßhalb dessen Versendung an sie angeordnet, ohne besondere Bestellungen abzuwarten.
Sollte übrigens ein Abonnent den Ergänzungs-Band nicht zu erhalten wünschen,
so hat derselbe die ausgegebenen Vogen ohne Verzug dem betreffenden Postamte
zurückzugeben, bei welchem auch etwaige weitere Bestellungen von Personen, welche
das Regierungs-Blatt sonst nicht beziehen, gemacht werden können.
Stuttgart den 20. September 1837. Schwab.
:8) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Pfarrverweserei in Hürben, Dekanats Heidenheim.
Durch höchste Entschließung vom 15. d. M. ist die Trennung des Filials Hürben
von der Pfarrei Herbrechtingen, Dekanats Heidenheim, und die Errichtung einer
eigenen Pfarrverweserei in dem Orte Hürben, Dekanats Heidenheim, verfügt worden.
Stuttgart den 16. September 1857. Schlayer.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem
K. Oberamtsgerichte Reutlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ge-
richtshofe in Tübingen zu melden.