Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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dem Gerichts-Direktor Klunge in Zeitz herausgegebenen, von dem Criminal-Direktor 
Hitzig zu Berlin begründeten Zeitschrift, unter dem Titel: 
. Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege, 
Behufs der Beförderung des Zweckes derselben durch Zusendung angemessener Bei- 
träge, vermöge allerhöchster Entschließung vom 14. d. M. gnädigst zu ent- 
sprechen geruht haben; so sieht man sich veranlaßt, zunächst sämtlichen Mitgliedern 
der Criminal-Senate der höheren Gerichte anheimzugeben, ob und wie weit sie, nach 
Zulassung ihrer Berufsgeschäfte, zu dem angeführten Zwecke mitzuwirken, und ins- 
besondere sich der Bearbettung interessanter, für jene Zeitschrift geeigneter Criminal= 
Rechtofälle zu unterziehen geneigt seyen; wobei jedoch vorausgeseht wird, daß die 
unter Benüßung von Gerichts-Abten gefertigten Aufsätze jedesmal, den bestehenden 
Vorschriften gemäß, dem K. Justiz-Ministerium vor deren Absendung werden vor- 
gelegt werden. 
Stuttgart den 25. September 1857. Schwab. 
:B) Des Departements des Innern. 
Des Studienrathe. 
Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten Jünglinge. 
In Folge der in diesem Monate vorgenommenen Vorprüfung für die akademi- 
schen Studien sind von den dabei erschienenen 70 Jünglingen wegen unzureichender 
Kenntnisse: 
von dem Studium der evangelischen Theologsgee I, 
von dem der katholischen Theologeeeee 29, 
von dem der Heilkunde. 19 
von dem der Philosophie. . .. 2 
zuruͤckgewiesen, folgende aber zu Universi rätg- Studien für befwwig- erklit worden. 
1. Zum Studium der evangelischen Theologie: 
1) Heinrich Friedrich Krais, Sohn des Buchbinders in Hall; 
2) Carl Weyermann, Sohn des i Pfarrers in Würtingen.
	        
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