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dem Gerichts-Direktor Klunge in Zeitz herausgegebenen, von dem Criminal-Direktor
Hitzig zu Berlin begründeten Zeitschrift, unter dem Titel:
. Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege,
Behufs der Beförderung des Zweckes derselben durch Zusendung angemessener Bei-
träge, vermöge allerhöchster Entschließung vom 14. d. M. gnädigst zu ent-
sprechen geruht haben; so sieht man sich veranlaßt, zunächst sämtlichen Mitgliedern
der Criminal-Senate der höheren Gerichte anheimzugeben, ob und wie weit sie, nach
Zulassung ihrer Berufsgeschäfte, zu dem angeführten Zwecke mitzuwirken, und ins-
besondere sich der Bearbettung interessanter, für jene Zeitschrift geeigneter Criminal=
Rechtofälle zu unterziehen geneigt seyen; wobei jedoch vorausgeseht wird, daß die
unter Benüßung von Gerichts-Abten gefertigten Aufsätze jedesmal, den bestehenden
Vorschriften gemäß, dem K. Justiz-Ministerium vor deren Absendung werden vor-
gelegt werden.
Stuttgart den 25. September 1857. Schwab.
:B) Des Departements des Innern.
Des Studienrathe.
Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten Jünglinge.
In Folge der in diesem Monate vorgenommenen Vorprüfung für die akademi-
schen Studien sind von den dabei erschienenen 70 Jünglingen wegen unzureichender
Kenntnisse:
von dem Studium der evangelischen Theologsgee I,
von dem der katholischen Theologeeeee 29,
von dem der Heilkunde. 19
von dem der Philosophie. . .. 2
zuruͤckgewiesen, folgende aber zu Universi rätg- Studien für befwwig- erklit worden.
1. Zum Studium der evangelischen Theologie:
1) Heinrich Friedrich Krais, Sohn des Buchbinders in Hall;
2) Carl Weyermann, Sohn des i Pfarrers in Würtingen.