Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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linge, unter Beihülfe von zwei Unterlehrern, zu beforgen und die Leitung des Gottes- 
dienstes in der zweiten Sradtkirche zu übernehmen. Alo erster Lehrer hat er sich 
mit den übrigen Lehrern in den Unterricht der Schulamtszdglinge nach Bedürfniß 
und im Verhältnisse zu seinen Vorstandogeschäften zu theilen, und als Caplan den 
Gottesdienst in der zweiten Stadtkirche gemeinschaftlich mit drei anderen Geistlichen 
zu übernehmen, und die ihn treffenden Stiftungsmessen, welche mit beiläufig oo fl. 
besonders belohnt werden, zu lesen; 
5) die katholische Pfarrei zu Berlichingen, Oberamts Künzelsau und De- 
kanats Amrichshausen, welche im Parrdorfe und in mehreren Filialien 1223 Pfarr- 
genossen begreist, und aus eigenen Gütern, Besoldungen und gestifteten Gebühren 
ein beständiges Einkommen von jährlichen 700 fl. gewährt; 
4) die katholische Pfarrstelle zu Hausen ob Rottweil, Oberamts und 
Dekanats Rottweil, welche im Pfarrdorfe und in einigen ganz nahe gelegenen Höfen 
574 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gütern, Zehenten, Grundgeféllen, Capital-= 
Zinsen, Besoldungen und Gebühren ein beständiges Einkommen von 670 fl. gewährt; 
5) die katholische Pfarrei zu Weissenau, Oberamts und Dekanats Ravens- 
burg, welche am Pfarrsitze und in einigen nahe gelegenen Filialien 569 Pfarrgenossen 
zählt, und an Grundgefällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein jährliches 
beständiges Einkommen von 614 fl. gewährt. 
Die Bewerber um diese vier Stellen haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
katholischen Kirchenrathe mit den erforderlichen Belegen vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Subregensstelle an dem Priester-Seminar 
zu Rottenburg, womit eine Besoldung von jährlichen 500 fl., freie Wohnung, 
Beheizung und Verpflegung verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
Landesbischofe zu melden. 
· Berichtigung. 
In dem Regierungsblatte vom 30. September 1837, Nro. 49, S. 461, ist Linie 3 von unten statt „Wörner“ 
zu lesen: „Hörner.“ 
Am S80. v. M. ist die zweite Lieferung des Supplementbandes zum Regierungsblatte (Bogen 7—12) 
ausgegeben worden.
	        
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