Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
Es werden wieder besetzt werden: 
5) die katholische Pfarrei Demingen, Oberamts und Dekanats Neresheim, 
welche im Pfarrdorfe und in einem nahe gelegenen Weiler 491 Pfarrgenossen hat, 
und von eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Besoldungen und gestifteten 
Gebühren, nach Abzug des auf der Pfarrstelle derzeit noch haftenden und in 20 Jahren 
nebst den abnehmenden Zinsen abzutragenden Provisoriums, ein beständiges Ein- 
kommen von 1277 fl. gewährt; 
6) die katholische Pfarrei zu Gög glingen, Oberamts und Dekanats Wib- 
lingen, welche in dem Pfarrdorfe 274 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gütern, 
Besoldungen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 78 fl. 
gewährt. Mit dieser Pfarrstelle beabsichtigt man das Camerariat-Amt für den Bezirk 
des Landkapitels Wiblingen zu verbinden. — Die Bewerber um diese zwei Kirchen- 
Stellen haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe vor- 
schriftmäßig zu melden, und sich hiebei hinsichtlich der zweiten Pfarrstelle insbeson- 
dere auch über ihre Tüchtigkeit zu Bekleidung des Landkapitels-Camerariats 
auszuweisen. · 
7) In der Oberamtsstadt Heidenheim ist eine Real-Anstalt errichter worden, 
worin der Unterricht bis zum fünfzehnten Lebensjahre der Schüler ausgedehnt 
werden soll. In den Unterricht theilen sich der Präzeptor und der neu aufzustellende 
Reallehrer. Lebterer hat wöchentlich 26—28 Stunden theils in der altern, 
theils in der jüngern Elasse, vornehmlich in Mathematik, Naturlehre und Natur- 
Geschichte, Geographie und deutscher Sprache zu geben, außerdem auch an dem 
Unterrichte in der sonntäglichen Handwerkerschule Antheil zu nehmen. Sein jähr- 
licher Gehalt besteht in 800 fl. Geld, ohne Amtswohnung und ohne Claßgeld. Die 
befähigten Bewerber um diese Reallehrerstelle haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
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