563
Nagold, Oberndorf, Rottweil auf
Spaichingen, Tuttlingen auf ....
Ill. Jaxt-.Krcis.
Hall, Mergentheim auf ....
Gmuͤnd, Oehringen, Schorndorf auf. .. .
Gerabronn, Kuͤnzelsau, Welzheim, Bartenstein,
Pfedelbach, Niederstetten auf
Heidenheim, Neresheim auf
Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf auf
IV. Donau-Kreis.
Göppingen, Ulm au .. .
Blaubeuren, Geißlingen, Kirchheim, Mͤnsing ĩngen auf
eilf Kreuzer,
zehn Kreuzer.
vierzehn Kreuzer,
dreizehn Kreuzer,
zwoͤlf Kreuzer,
eilf Kreuzer,
zehn Kreuzer.
vierzehn Kreuzer,
zwoͤlf Kreuzer,
Ehingen, Wiblingen, Ober-Marchthal, Ried-
lingen af
Biberach, Ravensburg,
Wangen auf
........ eilf Kreuzer,
Saulgau, Lettnang-
zehn Kreuzer,
Leutbirch, Waldsee, Buchau, Scheer auf. .. —«ucun«Kxcudc1
Stuttgart den 50. Oktober 1837. Schwab. Schlayer.
B) Der Departements der Justiz und der Finanzen.
Herdegen.
Der Ministerien der Justiz und der Finanzen.
Versügung in Betreff der Ausferrigung der Vellmachten in Fiskal-Prozessen.
Da nach der Instruktion für die K. Finanzkammern, §#. 44 (Reg. Bl. von 1823,
S. 1#30), sämtliche Ausfertigungen allein von dem Direktor zu unterzeichnen und
von dem Sekretär zu kontrafigniren sind, und die gleiche Vorschrift auch bei den
übrigen Finanz-Collegien stattfindet; so wird hiemit, nach vorheriger Vernehmung
der obersten Gerichtöstelle, verfügt, daß in Zukunft auch die gerichtlichen Vollmachten
der Collegien des Finanz-Departements in jener Weise zu unterzeichnen sepen, wo-
nach die bis daher noch üblich gewesene Unterzeichnung durch sämrliche Collegial=
Mitglieder von nun an unterbleibt. Dagegen ist in der Pollmacht selbst jedesmal
auszudrücken, daß die Bestellung des Syndikus auf einem Collegialbeschlusse beruhe.
Stuttgart den 27. Oktober 1857 Schwab. Herdegen.