Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

Nro. bi. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Samstag den 9. December 1837. 
Inhalt. 
  
  
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung,, betreffend die Erhaltung der Reinlichkeit in den 
bezirksgerichtlichen Gefängnissen. — Wohnstitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Vekanntmachung 
des Ergebnisses einer zweiten höheren. Finanz-Dienstprüfung, 
Dienst-Erledigung. 
Widerruflich angestellte Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Verfögung, betreffend die Erhaltung der Reinlichkeit in den bezirksgerichtlichen Gefängnissen. 
Zu Sicherung und Erhaltung der Reinlichkeit in den bezirksgerichtlichen Ge- 
fängnissen, und zu Verhütung von Ansteckungen unter den darin verwahrten Ge- 
fangenen, wird nachträglich zu den 9#. 6, 7 und 8 der Criminalgebühren-Ordnung,
	        
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