Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Grenzdistrikte, eine vom Tage der Auswechslung an in Kraft tretende Uebereinkunft 
in der Art geschlossen worden ist, daß diese Abzugs= und Nachsteuerfreiheit sowohl 
auf die für die landesherrlichen Cassen bezogenen Abgaben, als auf die etwa Privat- 
Personen, Gemeinden oder öffentlichen Stiftungen zufallenden, so wie auf alle bereits 
anhängigen Fälle, in welchen die Entrichtung der fraglichen Abgabe noch nicht 
wirklich stattgefunden hat, sich erstrecken soll; so wird solches, unter Beziehung auf 
die Landes-Ordnung, Tit. 3, und auf die Instrubtion vom 12. Juli 1823 (Reg.Bl. 
S. 536), zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. 
Stuttgart den 7. December 1837. 
Beroldingen. Schlaper. 
8) Des Departements des Innern. 
1. Oes Ministerium des Innern. 
Errichtung einer Parrei in Zimmern unter der Burg, Oberamts Rottweil. 
Mit höchster Genehmigung vom 13. d. M. ist für die Gemeinde Zimmern 
unter der Burg mit den Hôfen Schaaf= und Thalhof, Oberamts Rottweil, unter 
Aufhebung des bisherigen Kirchenverbandes zwischen denselben und der Gemeinde 
Gößlingen, desselben Oberamts, eine eigene katholische Pfarrei errichtet worden. 
Stuttgart den 14. December 1857. Schlaper. 
2. Des Medizinal-Collegium. 
Bekanntmachung, betreffend die Tare der Blutegel. 
In Gemäßheit der Verfügung des K. Ministerium des Innern vom 6. August 1854 
(Reg. Bl. S. 468) wird bekannt gemacht, daß die Tare der Blutegel für die nächsten 
sechs Monate auf acht Kreuzer vom Stück festgesetzt sev. 
Stuttgart den 12. December 1857. Wachter.
	        
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