Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Verleihung der goldenen Civilverdienst-Medaille an den Banquier Salomon Reis-Krautheim. 
Unter dem 10. d. M. haben Seine Königliche Majestät dem Bangquier 
Salomon Reis-Krautheim zu Prenzlau, in gnädigster Anerkennung der von 
demselben im Laufe des Feldzugs im Jahre 1812 in Rußland in seiner Eigenschaft 
als Agent dem K. Armee-Corps geleisteten Dienste, die goldene Civilverdienst= 
Medaille zu ertheilen Sich bewogen gefunden. 
Stuttgart den 16. December 18357. 
’ v. Huͤgel. 
E) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung in Betreff des Umwechselus der verrufenen Scheidemünzen. 
Unter Bezlehung auf die gemeinschaftliche Verfügung der Ministerien des Innern 
und der Finanzen vom 2. d. M. (Reg.Bl. S. 591), wornach die verrufenen Scheide, 
münzen nicht nur bei dem hiesigen Münzamte, sondern auch bei jedem Staats- 
Cameralamte nach bestimmten Preisen umgewechselt werden können, werden die sämt- 
lichen Cameralämter hiedurch ermächrigt und angewiesen: 
1) die verrufenen Sechser und Groschen bis zum 15. des nächstkänftigen Monats 
alle Tage (Sonn= und Feiertage ausgenommen) sowohl in einzelnen Stücken, 
als partienweise zum Einwechseln anzunehmen; 
2) für die angebotenen einzelnen Stücke mit 3 Krenzer, beziehungsweise 14 Kreuzer, 
Vergütung zu leisten, für sortirte Partien aber von wenigstens zehn Sechsern
	        
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