Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Polizei-Wachtmeisters Schumacher und des Polizei-Unteroffiziers Vöhringer 
zu Stuttgart, dem Ersteren die goldene, dem Leßteren die silberne Civilverdienst- 
Medaille zu verleihen gn#dkdigst geruht; was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 15. December 18357. Schlaper. 
b) Auszeichnung eines Gemeinde-Vorstehers. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 15. d. M. 
ist dem Schultheißen Raich zu Ehningen, Oberamts Böblingen, in Anerkennung 
seiner vorzüglichen Amtsführung und seiner mehrfältigen Verdienste um das Wohl 
seiner Gemeinde, die goldene Civilverdienst-Medaille gnädigst verliehen worden; was 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 16. December 1837. Schlaper. 
(P) Auszeichnung eines Körperschafts-Dieners. 
Seine Königliche Majestät haben aus Anlaß der Visitation des Oberamts 
Ravensburg durch höchste Entschließung vom 1. d. M. dem Stiftungs-Verwalter 
Niethammer zu Ravensburg, in Anerkennung seiner vorzüglich guten und pünktli- 
chen, bereits zweiundzwanzig Jahre dauernden Amtsführung, die goldene Civilverdienst- 
Medaille in Gnaden zu verleihen geruht; welche ehrenvolle Auszeichnung hiemit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 16. December 1857. Schlaper. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Diäten des Forstpersonals. 
Als Nachtrag zu der Verfügung vom 5. September 1825 (Reg. Bl. S. 394) 
wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach höchster Entschließung vom 
5. d. M. den Oberfdrstern für Abschließung der Holzhauerlohns-Akkorde außerhalb 
ihres Wohnorts die Anrechnung der festgesetten Diäten von # fl. gestattet worden ist. 
Stuttgart den 15. December 1837. Herdegen.
	        
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