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Durch hoͤchste Entschließung vom 22. d. M. ist die erledigte Stelle eines Vor-
stands der land- und forstwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim dem seitherigen
Hofdomänen-Rathe v. Weckherlin, unter Belassung seiner Stelle als ordentliches
Kitglied der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins und unter Verleihung
es Titels eines „Geheimen Hofdomänen-Raths,“ mit dem Range in der fünften
Stufe, gnädigst übertragen worden.
Die von Scite des Fürsten von Waldburg zu Wolfegg erfolgte Präsentation
des Pfarrers Anton Würth zu Röthenbach, Oberamts Waldsee, auf die katholische
Pfarrei im Dorfe Ellwangen, Oberamts Leutbirch, so wie
die von Seite des Fürsten von Thurn und Tarxis erfolgten Präsentationen des
Pfarrers Joseph Sigrist in Obernau, Oberamts Rottenburg, auf die erledigte
Rfarrei Großkuchen, Oberamts Neresheim, und des Caplans Ißfried Wagner in
Grunzheim, Oberamts Ehingen, auf die erledigte katholische Pfarrstelle zu Sauggart,
Oberamts Riedlingen, erhielten unter dem 12. d. M. die landesherrlichen Bestätigungen.
11. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
#a) Verfügung, betreffend die Bürgschafrsleistung für Ebefrauen und Kinder unter väterlicher Gewalt,
die mit dem Ebemanne und Vater auswandern.
Da Fälle vorgekommen sind, wo bei Auswanderung ganzer Familien die in den
G# 1 und 12 des Gesehes vom 15. August 1817 und F. 32 der Verfassungs-Urkunde
vorgeschriebene Bürgschaft nur für den auswandernden Familienvater, und nicht für
seine Gattin und die unter seiger Gewalt stehenden Kinder, ausgestellt wurde, so
werden die betreffenden Gemeinde= und Staatsl hörden darauf aufmerksam gemacht,
daß in Fällen der bemerbten Art die zu leistende Bürgschaft ausdrücklich auf die
mit dem Haupte der Familie wegziehenden Familiengenossen, unter namentlicher
Anführung der letteren, auszudehnen ist.