Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro. 9. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Samstag den 10. Februar 1838. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügung der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung eines Orts-Vorstehers. — 
Stand der Geistlichen-Wittwen= Casse auf Martini 1836. — Verfügung, das Umwechseln inländischer 
Sechs= und Drei-Kreuzerstücke betreffend. — Verfügung, betreffend die Diäten-Anrechnung der Cameral= 
Beamten. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellter Diener. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch hbchste Entschlietzung vom 
3. v. M. an den Ordens-Vicekanzler, dem Geheimen Hofrathe Dr. Münch, die 
nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm von des Königs von Griechenland 
Majestät verliehene Ritterkreuz des Erlser-Ordens anzunehmen und zu tragen.
	        
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