Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Den zweiten Theil der christlichen Kirchengeschichte trägt Professor 
Hefele in sieben wöchentlichen Stunden vor, täglich von 11—12 Uhr und am 
Montag und Mittwoch von 4—5 Uhr. 
Derselbe liest die Patrologie viermal in der Woche von 5—6 Uhr. 
Prof. Dr. v. Drey wird den zweiten Theil der christlich-katholischen 
Glaubenslehre in Verbindung mit Dogmengeschichte siebenmal wöchentlich 
(nämlich täglich von 10—11 Uhr und Dienstag und Freitag von 4—5 Uhr) vor- 
tragen. 
Den zweiten Theil der christlichen Moral trägt Prof. Dr. Mack in sechs 
wöchentlichen Stunden vor, nämlich täglich von 7— 8 und einmal von 3—4 Uhr. 
Privatdocent Graf wird in vier wöchentlichen Stunden die Homiletik vor- 
tragen von 11— 12 Uhr Vormittags. 
Derselbe wird wöchentlich zweimal über den seelsorgerlichen Kranken- 
Besuch und die Verwaltung des Beichtamtes lesen von 4—5 Uhr Nach- 
mittags, und ein= bis zweimal die Theorie des katholischen Kultus erklaͤren 
von 5—6 Uhr Nachmittags. 
G. Rechtswissenschaft. 
Juristische Encyklopädie und Methodologie nach Falk (dritte Ausgabe) 
lehrt viermal wöchentlich von 11V— 12 Uhr Prof. Dr. Lang.' 
Die Institutionen des Römischen Rechts nach Mackeldey's Lehrbuch 
(neueste Ausgabe) täglich von 8—9 Uhr Prof. Dr. Hepp. 
Röômische Rechts-Geschichte nach Hugo's Lehrbuch fünfmal von 3—4 Uhr 
und in drei andern noch zu verabredenden Stunden Prof. Dr. v. Schrader. 
Romisches Familien= und Erbrecht nach Müöhlenbruch sechsmal von 
11 —12 Uhr Derselbe. 
Den ersten Theil der Pandekten in wöchentlichen eilf Stunden sechsmal 
von 11—12 Uhr und fünfmal Nachmittags von 5—6 Uhr trägt Professor 
Dr. Mayer dor. 
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