Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und fährt die 
Aufscht über die öffentlichen Fechtübungen. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
In stitute. 
Das Lesezimmer der BVibliothek ist (Sonntag und Feiertage ausge- 
nommen) alle Tage von 1—5 Uhr Nachmittags offen. Die Studirenden erhalten 
gegen Caution von einem Professor oder Fakultätslehrer vier Werke auf einmal 
nach Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen, 
und, wenn kein Anderer sie will, wieder entlehnen können. Der große Bibliothek- 
Saal wird für Studirende im Sommer-Halbjahre jeden Sonnabend von 1—/ Uhr 
gegen eine vom Pedell zu erhaltende Karte gedffnet. Die Bücher dürfen von den 
Lesern nicht selbst aus den Schränken genommen werden, und sind ebenso jedesmal 
wieder einem Angestellten einzuhändigen. 
Der botanische Garten ist im Sommer-Halbjahre täglich (mit Ausnahme 
der Sonn= und Feiertage) von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr geöffnet; 
das Naturalien-Cabinet jeden Donnerstag (ausgenommen, wenn auf 
den Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 2—5 Uhr; 
der Fechtboden täglich (Sonn= und Donnerstag ausgenommen) Abends von 
6—8 Uhr. 
Das Ende der Ferien ist auf den 24. April festgeseht; den 25. April wird die Er- 
ôöffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die 
Haupt-Vorlesungen werden am 26. April ihren Anfang nehmen. Acht Tage später 
darf nach der K. Verordnung vom 26. December 1854 (Reg. Bl. vom Jahr 1835, 
S. 17) ohne besondern Grund keine Immatrikulation mehr statt finden. Zum 
Zwecke für diese hat sich jeder neuankommende Studirende innerhalb zwei Tage 
nach seiner Ankunft bei der Immatrikulations-Commission zu melden und die 
ndthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 22. Februar 1858. 
Scheurlen.
	        
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