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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Nattheim, Dekanats Heiden-
heim, welche 961 Kirchengenossen zählt, werden hiemit aufgefordert, sich innerhalb
vier Wochen bei dem K. evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das
Einkommen ist nach den Preisen des Sportelgesehes für jeht zu 1046 fl. berechner.
Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile bleibt wegen Mangels zu-
verläßiger Anhaltspunkte zu Bemessung eines bleibenden Geld-Aequivalents für die
Zehenten vorerst noch ausgesebt. Der Werth der leßteren ist vorläufig zu 500 fl. in
Berechnung genommen, und die Einrichtung getroffen, daß der Parrzehenten in den
nächsten neun Jahren unter Mitwirkung des Besoldungs-Inhabers jeden Jahrs, nach
vorgängiger Aufnahme des angeblümten Feldes, im bffentlichen Aufstreiche verliehen,
der Erlds durch den Cameralbeamten eingezogen und über Abzug der nothwendigen
Kosten dem Besoldeten zugestellt wird. Nach dem Ergebnisse dieser neunjährigen
Verwaltung wird sodann das Geld-Aequivalent bemessen und die Verwandlung voll-
zogen werden, welche Maßregeln sich der neu anzustellende Geistliche gefallen zu
lassen hat.
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Aufhausen, Dekanats Geislingen,
welche 485 Kirchen-Genossen zählt, und deren Einkommen nach Sportelpreisen zu
71¾ fl. berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Eon-
sistorium vorschriftmäßig zu melden. Bemerkt wird, daß die Verwandlung der unge-
eigneten Besoldungstheile gehörig eingeleitet ist, und daß der neu anzustellende Geist-
liche sich deren Ergebniß gefallen zu lassen hat.
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Friolzheim, Dekanato Leonberg,
welche 679 Kirchen-Genossen zählt, und deren Einkommen nach den. Preisen des
Sportelgesetzes zu 612 fl. berechnet ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die Verwandlung der unge-
eigneten Einkommenstheile ist gehörig vorbereitet, und hat sich der neu anzustellende
Geistliche deren Ergebniß gefallen zu lassen.