Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Darstellung bes Fonds. 
Am 30. Juni 18357 betrug das Vermögen des israelitischen Centralkirchen-Fonds: 
an Capitallen 4646435,500 fl. — 
an Aktio-Ausständden 187 fl. 6 kr. 
an baarem Cassen-Vorrahhte 320722 fl. 44 kr. 
Summe —:- 48,209 fl. 50 kr. 
Am So. Juni 1836 hatte er betragen (Reg. Bl. von 1857, 
S. 617) · r 6" * " " " r* " · " s s i 46-888 fl. 24 kr. 
und hat mithin im Verwaltungsjahre 1856—57zugenommen um 1,321 fl. 26 kr. 
Zur Beurkundung: 
Assessor Dr. Weil. 
4. Des akademischen Senats. 
Bekanntmachung, die Errichtung von Seminaren für Lehramts,Candidaten an der Universttät betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 27. März 
geruhr, auf der Landes-Universirä zwei Institute, das eine unter dem Namen eines 
philologischen, das andere unter dem eines Reallehrer-Seminars einrichten 
zu lassen, welche zum Zwecke haben, für die höheren und niederen Gelehrten-Schulen 
und Real-Schulen tüchtige Lehrer heran zu bilden. 
Zu diesem Ende werden die Zöglinge beider Seminare von den Vorstehern der- 
selben überhaupt in ihren Studien berathen, und wie zum tieferen Eindringen in 
ihre Wissenschaft, also auch zu gründlichem und umfassendem Nachdenken über den 
Gang, welchen der betreffende Schul-Unterricht hierin zu nehmen hat, und über den 
Geist dieses Unterrichtes, desgleichen über die zweckmäßige Behandlung und Führung 
der Jugend, eingeleitet. 
Den Unterricht in den Seminaren selbst bilden vorzugsweise eigene mit beson- 
derer Rücksicht auf die künftige Bestimmung der Zöglinge zu veranstaltende metho- 
dische Uebungen derselben in selbstständiger Verarbeitung der betreffenden wissenschaf= 
lichen Gegenstände unter Leitung der Lehrer, wozu, neben den erforderlichen schrift- 
lichen Ausarbeitungen, im philologischen Seminar woͤchentlich sechs, im Reallehrer—
	        
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