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uͤbernehmen koͤnnen, und unter Anschluß der Belege fuͤr ihre Befaͤhigung hiezu, so wie
ihrer sonstigen Zeugnisse, und unter genauer Angabe ihrer persoͤnlichen und etwaigen
dermaligen Dienstverhältnisse binnen vier Wochen an den Studien-Rath ein-
zusenden.
2) Die Parrel Rellingen, Debkanats Blaubeuren, zählt mit Einschluß der
Filialien 1085 Kirchengenossen. Von den Filialien bildet der eine halbe Stunde ent-
fernte Ort Oppingen eine eigene, mit Kirche und Schule versehene Pfarrei, wo
alle Sonn= und Feiertage zu predigen und alle drei Wochen Catechisation zu halten ist.
Das Einkommen ist nach den Preisen des Sportelgesehtzes vorläusig zu 1179 fl. be-
rechnet, es ist aber die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenötheile eingeleitet.
deren Ergebniß sich der neu anzustellende Geistliche gefallen lassen muß. Die Be-
werber haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift-
maßig zu melden.
5) Die erledigte Pfarrei Röthenberg, Dekanats Sulz, zählt im Mutterorte 923
und in den Filialien Bach und Altenberg, welche übrigens weder mit einer Kirche,
noch Schule versehen sind, 269 Kirchengenossen. Das Einkommen ist nach den
Preisen des Sportelgesetzes zu 1177 fl. berechnet, und die Verwandlung der unge-
eigneten Einkommenstheile, deren Vollzug der neu anzustellende Geistliche sich gefallen
zu lassen hat, gehörig vorbereitet. Die Bewerber werden aufgefordert, sich binnen
vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hohen eck, Dekanats Ludwigsburg,
welche 650 Kirchengenosfen enthält, und denn verwandeltes Einkommen nach Preisen
des Sportelgesehes zu 650 fl. berechnet ist, werden hiemit aufgefordert, sich binnen
vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Berichtigung.
In dem Regierungs-Blatte vom 23. Juli 1838, Nr. 31, ist S. 411 in der Bekanntmachung des K. Medeé-
zinal Collegium vom 30. Juli 1858 in der zweitletzten und letzten Linie bei den Candidaten der Medizin, Maier
Joseph Rothschild, von Noktweil, und Wilbelm Zengerle, von Riedhammer, Oberamts Wangen, anstatt
ur Ausübung der Geburtshülfe“ zu lesen: „zur Aus übung der innern Heilkunde.“ «
Am 11. d. M. find die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Mai ausgegeben worden.