Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

vermöge höchsten Dekrets vom 27. v. M. dem Amts-Notar und Schultbeißen 
Friederich in Ehningen, Oberamts Urach, seinem Ansuchen gemäß die Enrlassung 
von seiner Amts-Notarsstelle zu eytheilen, und denselben in die Zahl der oͤffentlichen 
Notare in. Gnaden aufzunehmen gexuht. 
Die patronatische Nomination des Pfarrers Mezger in Ohrenberg, Dekanats 
Ochringen, zu der evangelischen Pfarrei Schrozberg, Dekanats Langenburg, ist den 
27. v. M. bestätigt worden. « 
ItJVerfügungenderDepartementa 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung eines Postamts zu Gundelsheim, Oberamts Neckarsulm. 
Nachdem die Errichtung einer Posthalterei zu Gundelsheim, Oberamts Reckar- 
sulm, und die Uebertragung derselben an den Gastwirth Johann Fischer daselbst 
unter dem 16. Mai und 17. Juli die gnädigste Genehmigung Seiner Majestärt 
des Königs erhalten hat, so wird dieses mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß 
die Stations-Entfernungen der Posthalterei Gundelsheim folgendermaßen bestimmt 
worden sind: 
nach Heilbren DPost, 
— Wimpfen (Großherzogthum Hessen 41 — 
*— Mosbach (Großherzogchum Badend 13— 
— Ebersbach. 1# — 
Stuttgart den 20. Juli 1838. Schlayer. 
b) Bekanntmachung, die Erledigung einer Präbende für Fräulein vom ritterschafwichen Adel detreffend. 
Durch das Ableben der Freiin Johanne von Bubenhofen ist eine der unter 
dem 6. Juli 1818 gestifteten Präbenden für Frdulein vom ritterschaftlichen Adel in 
Erledigung gekommen. 
Die Aufnahmegesuche sind nach der Vorschrift der Stistungs-Urkunde F. 4 
(Reg. Bl. von 1818, S. 146), mit oberamtlichem Beiberichte versehen, binnen vier 
Wochen bei dem Ministerium des Innern einzureichen. 
Stuttgart den 27. Juli 1838. Schlaper.
	        
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